Teilnahmebedingungen für Experience-Fahrten
Diese Teilnahmebedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Drivesupercars. Bei Widersprüchen gehen die AGB vor.
1. Teilnahmevoraussetzungen
Für Experience-Fahrten gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 21 Jahren.
Der Fahrer muss seit mindestens drei Jahren ununterbrochen im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein.
Der Fahrer muss körperlich und geistig fahrtüchtig sein. Es gilt eine absolute 0,0-Promille-Grenze. Alkohol, Cannabis, Betäubungsmittel und sonstige die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigende Substanzen sind ausgeschlossen.
Vor Fahrtbeginn sind ein gültiger Führerschein und ein gültiges Ausweisdokument jeweils im Original vorzulegen. Digitale Kopien ersetzen die Originaldokumente nicht, sofern Drivesupercars nicht ausdrücklich etwas anderes freigibt.
Für einzelne Fahrzeuge oder Buchungsarten können im Buchungsprozess strengere Teilnahmevoraussetzungen ausgewiesen werden.
2. Check-in und Pünktlichkeit
Der Teilnehmer muss spätestens 15 Minuten vor Beginn des gebuchten Zeitfensters am angegebenen Check-in erscheinen.
Der Check-in umfasst insbesondere Führerschein- und Identitätsprüfung sowie die vollständige Fahrzeug- und Sicherheitseinweisung.
Die Einweisung wird bei Verspätung nicht verkürzt oder ausgelassen.
Bei verspätetem Erscheinen kann die Experience nur stattfinden, wenn nach vollständigem Check-in und Einweisung im ursprünglich gebuchten Zeitfenster noch mindestens zehn Minuten tatsächliche Fahrzeit verbleiben. Andernfalls findet die Fahrt nicht statt.
Durch Verspätung verlorene Fahrzeit wird nicht an das gebuchte Zeitfenster angehängt.
3. Safety Host und Anweisungen
Bei der Experience-Fahrt begleitet ein Safety Host beziehungsweise Instruktor den Fahrer, soweit dies für die gebuchte Leistung vorgesehen ist.
Sicherheits- und Fahranweisungen des Safety Hosts sind unverzüglich zu befolgen.
Bei Sicherheitsbedenken, fehlender Fahreignung oder erheblichen Verstößen darf Drivesupercars die Teilnahme verweigern oder die Fahrt abbrechen.
4. Haftungsfreistellung bei der Experience-Fahrt
Hält sich der Teilnehmer an die Sicherheits- und Verhaltensregeln sowie an die Anweisungen des Safety Hosts, trägt er für versehentlich verursachte Schäden am Fahrzeug keine Selbstbeteiligung und kein eigenes finanzielles Schadensrisiko gegenüber Drivesupercars.
Diese Haftungsfreistellung gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei bewusstem Verstoß gegen Sicherheitsanweisungen oder bei sonstiger erheblich vertragswidriger Nutzung. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Eine gegebenenfalls von Drivesupercars gegenüber dem eigenen Versicherer zu tragende Selbstbeteiligung wird bei ordnungsgemäßer Experience-Fahrt nicht auf den Teilnehmer übertragen.
5. Kaution bei Auslandswohnsitz
Bei gewöhnlichem Wohnsitz des Fahrers außerhalb Deutschlands kann Drivesupercars vor einer Experience-Fahrt eine Sicherheitsleistung von bis zu 5.000 Euro verlangen.
Die Sicherheitsleistung ist keine Selbstbeteiligung. Sie dient ausschließlich der Sicherung möglicher Ansprüche, insbesondere aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder sonstigen erheblichen Vertragsverstößen.
Art und Zeitpunkt der Hinterlegung werden im Buchungsprozess oder vor Fahrtantritt mitgeteilt.
6. Verhalten am und im Fahrzeug
Rennstreckennutzung, Motorsportveranstaltungen, Driften, Burnouts und sonstige nicht ausdrücklich freigegebene Nutzungen sind untersagt.
Eigene Kameras, Action-Cams, Smartphones, Saugnapfhalterungen oder vergleichbare Aufnahme- oder Befestigungssysteme dürfen während der Fahrt nicht im oder am Fahrzeug angebracht oder verwendet werden. Zulässig sind ausschließlich von Drivesupercars bereitgestellte oder ausdrücklich freigegebene Systeme.
Der Fahrer reinigt beziehungsweise desinfiziert seine Hände unmittelbar vor Fahrtantritt mit dem bereitgestellten Mittel und lässt sie vollständig trocknen. Alternativ können nach Abstimmung geeignete Einmalhandschuhe von Drivesupercars genutzt werden. Für diese werden 3,00 Euro einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer je Paar berechnet.
7. Begleitpersonen
Begleitpersonen können als Mitfahrer teilnehmen, soweit dies für das konkrete Fahrzeug, die Sitzplatzkonfiguration und die Sicherheitslage zulässig ist.
Eine Begleitperson darf das Fahrzeug nicht selbst führen, sofern sie nicht einen eigenen entsprechenden Slot gebucht hat, alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und vorab geprüft und freigegeben wurde.
8. Wetter
Drivesupercars entscheidet abschließend, ob eine Fahrt aus technischer und sicherheitsbezogener Sicht durchgeführt werden kann.
Bei Starkregen, Unwetter, Eis, Schnee oder vergleichbaren unsicheren Bedingungen wird die Fahrt verschoben beziehungsweise nach den AGB abgewickelt.
Ist die Fahrbahn nach Feststellung durch Drivesupercars wetterbedingt nass, kann der Kunde die Fahrt antreten oder kostenfrei auf einen verfügbaren Ersatztermin umbuchen. Eine solche wetterbedingte Umbuchung wird nicht auf die maximal zwei regulären Umbuchungen angerechnet.
9. Foto, Video und Telemetrie
GPS-, Telemetrie- und gegebenenfalls Außenaufzeichnungen können nach Maßgabe der Datenschutzerklärung zu Sicherheits-, Schadens- und Beweiszwecken verarbeitet werden.
Eine Nutzung erkennbarer Kundenaufnahmen zu Marketing-, Website-, Presse- oder Social-Media-Zwecken erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung, soweit diese rechtlich erforderlich ist. Die Teilnahme ist nicht von dieser Einwilligung abhängig.
10. Verhältnis zu den AGB
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Drivesupercars in ihrer bei Buchung einbezogenen Fassung, insbesondere die Regelungen zu Stornierung, Umbuchung, Gutscheinen, Fahrzeugverfügbarkeit und gesetzlichen Ansprüchen.