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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Mahmoud Taha, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Drivesupercars“ (nachfolgend „Drivesupercars“ oder „Unternehmer“), und seinen Kunden über Experience-Fahrten, Fahrzeugvermietungen, Tagesmieten, Gutscheine und sonstige angebotene Leistungen.

2. Ergänzend gelten, soweit einschlägig, die im Buchungsprozess einbezogenen Teilnahmebedingungen, Datenschutz- und Einwilligungsregelungen, Gutscheinbedingungen sowie besondere Miet- oder Fahrzeugbedingungen.

3. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Drivesupercars stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§ 2 Vertragspartner

Vertragspartner ist Mahmoud Taha, der sein Einzelunternehmen unter der Geschäftsbezeichnung „Drivesupercars“ betreibt. Die Geschäftsbezeichnung „Drivesupercars“ bezeichnet keinen vom Unternehmer rechtlich getrennten Rechtsträger. Die ladungsfähige Geschäftsanschrift sowie die aktuellen Kontakt- und Unternehmensdaten ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Impressum.

§ 3 Vertragsschluss

1. Die Darstellung der Leistungen auf der Website oder in sonstigen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

2. Der Kunde gibt mit Abschluss des Buchungsvorgangs ein verbindliches Angebot auf Abschluss des jeweiligen Vertrags ab.

3. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Zahlung erfolgreich abgeschlossen und die Buchung durch das Buchungssystem oder Drivesupercars bestätigt wurde. Bei einer zulässigen Einlösung eines Gutscheins tritt an die Stelle der Zahlung die erfolgreiche Gutscheinprüfung und Buchungsbestätigung.

4. Drivesupercars kann Buchungen ablehnen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei fehlender Fahrzeugverfügbarkeit, Sicherheitsbedenken oder nicht erfüllten Teilnahmevoraussetzungen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die im Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.

2. Experience-Fahrten, Fahrzeugvermietungen und Tagesmieten sind grundsätzlich vollständig im Voraus zu bezahlen, sofern im Buchungsprozess nichts Abweichendes vereinbart wird.

3. Es stehen ausschließlich die im jeweiligen Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmethoden zur Verfügung. Drivesupercars kann einzelne Zahlungsmethoden aus sachlichen Gründen ausschließen oder Sicherheitsprüfungen vornehmen.

§ 5 Check-in, Pünktlichkeit und Fahrzeit

1. Teilnehmer müssen spätestens 15 Minuten vor Beginn des gebuchten Zeitfensters am angegebenen Check-in erscheinen. Diese Zeit dient insbesondere der Führerschein- und Identitätsprüfung sowie der vollständigen Fahrzeug- und Sicherheitseinweisung.

2. Die gebuchte Fahrzeit beginnt mit dem gebuchten Zeitfenster und verschiebt sich nicht aufgrund verspäteten Erscheinens des Teilnehmers. Erforderliche Prüfungen und die vollständige Einweisung werden auch bei Verspätung nicht verkürzt oder ausgelassen.

3. Bei Verspätung kann die Experience nur noch stattfinden, wenn nach Abschluss aller erforderlichen Prüfungen und der vollständigen Einweisung im ursprünglich gebuchten Zeitfenster mindestens zehn Minuten tatsächliche Fahrzeit verbleiben. Verbleiben weniger als zehn Minuten, findet die Fahrt nicht statt. Ein Anspruch auf Verlängerung, Nachholung, Erstattung oder Ersatztermin besteht bei vom Teilnehmer zu vertretender Verspätung nicht; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 6 Teilnahmevoraussetzungen und Fahreranforderungen

1. Für Experience-Fahrten gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 21 Jahren sowie ein mindestens dreijähriger ununterbrochener Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis.

2. Für Tagesmieten, eigenständige Fahrzeugüberlassungen oder besonders leistungsstarke Fahrzeuge können fahrzeugabhängig höhere Alters-, Fahrerlaubnis- oder sonstige Anforderungen gelten. Maßgeblich sind die bei der jeweiligen Buchung ausgewiesenen Teilnahmevoraussetzungen.

3. Zusatzfahrer bedürfen vor Fahrtantritt der vorherigen Prüfung und ausdrücklichen Freigabe durch Drivesupercars.

4. Erfüllt der Teilnehmer eine bei Vertragsschluss vereinbarte Teilnahmevoraussetzung aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht und kann Drivesupercars deshalb die Fahrt nicht durchführen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Durchführung oder einen Ersatztermin. Hinsichtlich der Vergütung gelten die gesetzlichen Vorschriften; insbesondere werden gegebenenfalls ersparte Aufwendungen berücksichtigt.

§ 7 Führerschein- und Identitätsprüfung

1. Vor Fahrtbeginn sind ein gültiger Führerschein sowie ein gültiges Ausweisdokument im Original vorzulegen.

2. Drivesupercars kann zusätzlich digitale Identitäts-, Führerschein- oder Sicherheitsprüfungen einsetzen.

3. Bei begründeten Zweifeln an Identität, Echtheit oder Gültigkeit von Dokumenten, Fahreignung oder sonstigen Sicherheitsaspekten kann Drivesupercars die Teilnahme bis zur Klärung verweigern.

§ 8 Kaution und Sicherheitsleistungen

1. Drivesupercars kann abhängig von Fahrzeug, Buchungsart und objektiven Risikokriterien eine Kaution oder sonstige Sicherheitsleistung verlangen.

2. Bei Experience-Fahrten kann Drivesupercars insbesondere bei gewöhnlichem Wohnsitz des Fahrers außerhalb Deutschlands eine Sicherheitsleistung von bis zu 5.000 Euro verlangen. Die Kaution dient ausschließlich der Sicherung möglicher Ansprüche und stellt keine Selbstbeteiligung für eine ordnungsgemäß durchgeführte Experience-Fahrt dar. Für andere Buchungsarten können abweichende, im Buchungsprozess ausgewiesene Sicherheitsleistungen gelten.

3. Sicherheitsleistungen können insbesondere per Kreditkarte hinterlegt werden. Einzelheiten werden im Buchungsprozess ausgewiesen.

§ 9 Nutzung der Fahrzeuge

1. Fahrzeuge dürfen ausschließlich vertragsgemäß, fahrzeugschonend und entsprechend den Anweisungen von Drivesupercars genutzt werden.

2. Verboten sind insbesondere Rennstreckennutzung, Motorsportveranstaltungen, Driften, Burnouts, Untervermietung, nicht freigegebene gewerbliche Nutzung, Nutzung außerhalb freigegebener Strecken sowie jede Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

3. Auslandsfahrten bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Freigabe durch Drivesupercars. Eigene Kameras, Action-Cams, Smartphones, Saugnapfhalterungen oder vergleichbare Aufnahme- oder Befestigungssysteme dürfen während der Fahrt nicht im oder am Fahrzeug angebracht oder verwendet werden. Zulässig sind ausschließlich von Drivesupercars bereitgestellte oder ausdrücklich freigegebene Systeme.

§ 10 Händehygiene und Schutz des Fahrzeuginnenraums

1. Der Fahrer ist verpflichtet, unmittelbar vor Fahrtantritt seine Hände mit einem von Drivesupercars kostenfrei bereitgestellten Reinigungs- oder Händedesinfektionsmittel zu reinigen beziehungsweise zu desinfizieren und vollständig trocknen zu lassen. Dies dient der Hygiene sowie dem Schutz des Fahrzeuginnenraums und insbesondere des Lenkrads.

2. Soweit der Fahrer das bereitgestellte Mittel nicht verwenden möchte oder nicht verträgt, kann er nach Abstimmung mit dem Personal eine geeignete alternative Reinigungsmöglichkeit nutzen oder von Drivesupercars bereitgestellte Einmalhandschuhe tragen. Für die Einmalhandschuhe wird ein Entgelt in Höhe von 3,00 Euro einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer je Paar erhoben.

3. Die Nutzung von Einmalhandschuhen ist nur zulässig, wenn diese ausreichend passen und die sichere Bedienung des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen. Drivesupercars kann ungeeignete Einmalhandschuhe aus Sicherheitsgründen ablehnen.

4. Verweigert der Fahrer sowohl die Reinigung beziehungsweise Desinfektion der Hände als auch eine geeignete Alternative, kann Drivesupercars die Fahrzeugüberlassung bis zur Erfüllung dieser Pflicht verweigern.

§ 11 Fahrzeugschäden, Verschleiß und Fehlbetankung

1. Für Experience-Fahrten gilt: Hält sich der Teilnehmer an die Sicherheits- und Verhaltensregeln sowie an die Anweisungen des Safety Hosts beziehungsweise Instruktors, trägt er für versehentlich verursachte Schäden am Fahrzeug keine Selbstbeteiligung und kein eigenes finanzielles Schadensrisiko gegenüber Drivesupercars.

2. Die Haftungsfreistellung nach Absatz 1 gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei bewusstem Verstoß gegen Sicherheitsanweisungen oder bei sonstiger erheblich vertragswidriger Nutzung. In diesen Fällen richtet sich eine Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

3. Für eigenständige Fahrzeugvermietungen, Tagesmieten oder sonstige Fahrzeugüberlassungen ohne Safety Host gelten die jeweils gesondert vereinbarten Miet-, Versicherungs- und Haftungsbedingungen. Eine für Experience-Fahrten geltende Haftungsfreistellung wird hierdurch nicht auf solche Buchungsarten übertragen.

4. Normale Gebrauchsspuren und übliche Steinschläge führen bei Experience-Fahrten nicht zu einer Haftung des Teilnehmers.

§ 12 Versicherung und Haftungsbeschränkung

1. Die eingesetzten Fahrzeuge verfügen über den gesetzlich erforderlichen Versicherungsschutz. Die zwischen Drivesupercars und seinem Versicherer vereinbarten Selbstbehalte sind bei Experience-Fahrten kein vom Teilnehmer zu tragender Selbstbehalt, soweit § 11 Absatz 2 nicht eingreift.

2. Für Experience-Fahrten wird dem Teilnehmer bei ordnungsgemäßer, anweisungsgemäßer Teilnahme keine gesonderte Haftungsreduzierung oder Selbstbeteiligung berechnet. Für Fahrzeugvermietungen, Tagesmieten oder andere eigenständige Fahrzeugüberlassungen können abweichende Selbstbeteiligungen und Haftungsregelungen gelten; diese werden vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen.

3. Drivesupercars haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Drivesupercars nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Drivesupercars einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 13 Schlüsselverlust

Der Verlust von Fahrzeugschlüsseln ist unverzüglich mitzuteilen. Teilnehmer haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für hierdurch von ihnen zu vertretende Kosten, insbesondere Ersatzbeschaffung, Codierung und erforderliche Sicherungsmaßnahmen.

§ 14 Alkohol- und Drogenverbot

1. Für Fahrer gilt eine absolute 0,0-Promille-Grenze. Das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol, Cannabis, Betäubungsmitteln oder sonstigen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Substanzen ist untersagt.

2. Liegen objektiv begründete Anhaltspunkte für einen Verstoß vor, insbesondere Ausfallerscheinungen oder ein positiver oder verweigerter Atemalkohol- oder Drogentest, kann Drivesupercars die Leistung aus Sicherheitsgründen verweigern oder beenden. Die Entscheidung kann dokumentiert werden.

§ 15 GPS-, Video-, Audio- und Telemetriesysteme

1. Fahrzeuge können mit GPS-, Telemetrie-, Video- und Audiosystemen ausgestattet sein.

2. GPS-, Telemetrie- und nach außen gerichtete Aufzeichnungen können zu Sicherheits-, Schadens- und Beweiszwecken verarbeitet werden. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

3. Eine Aufzeichnung von Bild oder Ton im Fahrzeuginnenraum erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung des Teilnehmers, soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und der jeweiligen Einwilligungserklärung.

§ 16 Foto- und Videoaufnahmen zu Veröffentlichungs- und Marketingzwecken

1. Foto- oder Videoaufnahmen, auf denen ein Kunde oder Teilnehmer erkennbar ist und die von Drivesupercars zu Werbe-, Social-Media-, Presse-, Website- oder sonstigen Veröffentlichungszwecken genutzt werden sollen, werden nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung verwendet, soweit eine solche Einwilligung rechtlich erforderlich ist.

2. Die Einwilligung wird getrennt von diesen AGB eingeholt. Eine Verweigerung der Einwilligung hat keinen Einfluss auf die gebuchte Leistung.

3. Eine erteilte Einwilligung kann nach Maßgabe der Einwilligungserklärung und der gesetzlichen Bestimmungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 17 Persönliche Gegenstände

Für im Fahrzeug zurückgelassene persönliche Gegenstände haftet Drivesupercars nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Teilnehmern wird empfohlen, Wertgegenstände nicht im Fahrzeug zu belassen.

§ 18 Verkehrsverstöße und behördliche Anfragen

1. Der Kunde trägt sämtliche von ihm verursachten Bußgelder, Gebühren, Mautkosten und sonstigen behördlichen Kosten.

2. Für die Bearbeitung behördlicher Anfragen und die Weiterleitung von Halterauskünften erhebt Drivesupercars eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35 Euro einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer je Verstoß. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

3. Drivesupercars ist berechtigt, die gesetzlich erforderlichen Kundendaten an zuständige Behörden oder sonstige berechtigte Stellen zu übermitteln.

§ 19 Stornierung, Umbuchung und No-Show

1. Storniert der Kunde mehr als sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Fahrtantritt, wird der für die stornierte Leistung gezahlte Betrag zurückerstattet.

2. Bei einer Stornierung innerhalb von sieben Kalendertagen, jedoch mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrtantritt, erfolgt keine Barauszahlung. Der Kunde erhält einen Gutschein in Höhe des für die stornierte Leistung gezahlten Betrags. Dieser Gutschein ist zwölf Monate ab Ausstellung gültig.

3. Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrtantritt besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschein. Soweit Drivesupercars aufgrund gesetzlicher Vorschriften ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Vergabe des Termins berücksichtigen muss, bleiben diese Rechte des Kunden unberührt.

4. Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage („No-Show“) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung, Ersatztermin oder Gutschein. Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt.

5. Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit maximal zweimal möglich und müssen grundsätzlich mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrtantritt vorgenommen werden. Wetterbedingte Verschiebungen oder sonstige von Drivesupercars veranlasste Terminänderungen werden auf diese Begrenzung nicht angerechnet.

§ 20 Gutscheine

1. Kaufgutscheine haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 36 Monaten, soweit keine längere gesetzliche Frist gilt oder im Gutschein ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist.

2. Gutscheine, die aufgrund einer rechtzeitigen Stornierung nach § 19 Absatz 2 ausgestellt werden, sind zwölf Monate ab Ausstellung gültig.

3. Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar. Der tatsächliche Fahrer muss sämtliche für die gebuchte Leistung geltenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

4. Bei Teileinlösung eines Gutscheins bleibt ein vorhandenes Restguthaben erhalten und wird dem Gutschein beziehungsweise dem Kundenkonto gutgeschrieben. Eine Barauszahlung des Restguthabens ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

5. Bei Nichterscheinen zu einem mit Gutschein gebuchten Termin verfällt der für diesen Termin eingesetzte Gutscheinwert nach Maßgabe von § 19 Absatz 4, soweit keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.

6. Preisänderungen zwischen Gutscheinerwerb und Einlösung können zu einer Zuzahlung führen, wenn der Gutschein einen Geldwert und keine konkret bezeichnete Leistung verkörpert.

7. Für Gutscheine, die nicht für einen bestimmten Termin erworben und im Fernabsatz gekauft werden, besteht für Verbraucher das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesonderten Widerrufsbelehrung.

§ 21 Fahrzeugverfügbarkeit und Ersatzfahrzeuge

1. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug, eine bestimmte Farbe oder Ausstattung besteht nur, wenn dies ausdrücklich als verbindlicher Vertragsbestandteil vereinbart wurde.

2. Ist das gebuchte Fahrzeug nicht verfügbar und kann die gebuchte Leistung deshalb nicht erbracht werden, kann Drivesupercars nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden ein geeignetes Ersatzfahrzeug anbieten. Andernfalls erhält der Kunde nach seiner Wahl einen kostenlosen Ersatztermin oder die Erstattung des für die nicht erbrachte Leistung gezahlten Betrags.

§ 22 Wetter, Fahrzeugausfälle, Sicherheit und höhere Gewalt

1. Drivesupercars kann Leistungen insbesondere bei technischen Defekten, erheblichen Sicherheitsbedenken, behördlichen Maßnahmen, höherer Gewalt oder Wetterbedingungen, die eine sichere Durchführung nicht zulassen, verschieben oder absagen.

2. Bei Starkregen, Unwetter, Eis, Schnee oder vergleichbaren Bedingungen, bei denen Drivesupercars eine sichere Durchführung nicht gewährleisten kann, wird die Fahrt nicht durchgeführt. Der Kunde kann ohne Anrechnung auf die Begrenzung nach § 19 Absatz 5 kostenlos auf einen verfügbaren Ersatztermin umbuchen. Soweit gesetzlich erforderlich oder eine Leistung endgültig nicht erbracht werden kann, bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

3. Eine lediglich nasse Fahrbahn führt nicht automatisch zur Absage. Ist die Fahrbahn nach Feststellung durch Drivesupercars wetterbedingt nass und hält Drivesupercars die Durchführung aus Sicherheitsgründen für vertretbar, entscheidet der Kunde, ob er die Fahrt antreten möchte. Lehnt der Kunde die Fahrt wegen der nassen Fahrbahn ab, kann er kostenfrei auf einen verfügbaren Ersatztermin umbuchen. Diese wetterbedingte Umbuchung wird nicht auf die Begrenzung nach § 19 Absatz 5 angerechnet.

4. Drivesupercars entscheidet abschließend über die technische und sicherheitsbezogene Durchführbarkeit einer Fahrt.

§ 23 Hausrecht und Sicherheitsentscheidungen

1. Drivesupercars kann Teilnehmer aus wichtigem Grund, insbesondere bei Sicherheitsbedenken, Verstößen gegen diese AGB oder gegen Anweisungen sowie bei fehlender Fahreignung, von der Teilnahme ausschließen oder eine Fahrt abbrechen.

2. Beruht der Ausschluss oder Abbruch auf einem vom Teilnehmer zu vertretenden Grund, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzleistung; gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt.

3. Beruht der Ausschluss oder Abbruch nicht auf einem vom Teilnehmer zu vertretenden Grund, wird der nicht erbrachte Teil der Leistung anteilig erstattet oder nach Wahl des Teilnehmers als Gutschein gutgeschrieben.

§ 24 Widerrufsrecht

1. Für Verträge über Experience-Fahrten und Fahrzeugmieten, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum geschlossen werden, besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein Widerrufsrecht.

2. Beim Erwerb von Gutscheinen, die nicht für einen bestimmten Termin gelten, steht Verbrauchern im Fernabsatz grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

§ 25 Verbraucherstreitbeilegung

Drivesupercars ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.

§ 26 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

2. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist Nürnberg Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 27 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen